Viele Frauen benötigen auch nach dem Auszug aus dem Frauen -und Kinderschutzhaus Unterstützung, im Besonderen da die Anzahl der Frauen mit komplexen Problemlagen wie bspw. Fluchterfahrungen, Traumatisierungen oder anderen psychischen Erkrankungen, wirtschaftlichen Problemen/Schulden oder kognitiven Einschränkungen zugenommen hat.
Mit dem Projekt soll erreicht werden, dass Frauen nach dem Frauenhausaufenthalt durch die Weiterführung der Betreuung stabilisiert und verselbstständigt werden. Des Weiteren sollen der sogenannte Drehtüreffekt und/oder ein Rückfall in Abhängigkeitsbeziehungen vermieden werden.
Betreffende Bewohnerinnen des Frauen- und Kinderschutzhauses werden schon vor ihrem Auszug mit einer ehrenamtlich mitarbeitenden Begleitperson in Kontakt gebracht. Auf diese Art und Weise wird ein Übergangsmanagement garantiert. Das heißt konkret, die Bewohnerin wird unterstützt bei praktischen Aufgaben wie der Suche nach einer Wohnung oder einer Arbeitsstelle. Gleichzeitig wird in dieser Phase auch der Unterstützungsbedarf und die passende Form der Zusammenarbeit nach dem Frauenhausaufenthalt untersucht und definiert.
In einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Frau mit Unterstützungsbedarf, dem Frauen- und Kinderschutzhaus und der ehrenamtlich Mitarbeitenden wird festgehalten, in welchem Zeitumfang die Unterstützung gegeben wird. Grundsätzlich ist von einem Zeitaufwand von 10 Stunden im Monat für die Dauer von 6 Monaten auszugehen. Nach individuellem Bedarf der ehemaligen Frauenhausbewohnerin können abweichende Konditionen vereinbart werden.
Das Frauen -und Kinderschutzhaus Schwäbisch Hall hat 25 Belegungsplätze für 9 Frauen und 16 Kinder. Die Aufenthaltsdauer bewegt sich im Durchschnitt in einem Zeitraum von 6 – 12 Monaten. Die Vereinbarungen zwischen der zu unterstützenden Frau und der ehrenamtlichen Begleitperson werden für 6 Monate angesetzt.
Das Projekt BiA wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.