Die Betriebliche Suchtberatung erfolgt extern, professionell mit fachlichem Wissen, vernetzt mit anderen Angeboten der Suchthilfe, in neutraler, weitestgehend unabhängiger Position und unter dem Grundsatz der Verschwiegenheitsgebots.
Das Angebot umfasst je nach Betrieb unterschiedliche Maßnahmen betrieblicher Suchtkrankenhilfe:
- Aufbau und Förderung innerbetrieblicher Strukturen:
- Erarbeitung und Fortschreibung einer Betriebsvereinbarung Sucht;
- Betreuung betrieblicher Suchtkrankenhelfer/innen
- Schulungen und Coaching:
- Für Führungskräfte und Personalverantwortliche zum Thema „Umgang mit suchtkranken Mitarbeitern/innen“
- Für Auszubildende
- Betreuung von Kontaktgruppen und Arbeitskreisen im Betrieb
- Persönliche oder telefonische Beratungsgespräche
- mit betroffenen MitarbeiterInnen
- mit MitarbeiterInnen, die als Mitbetroffene unter Suchterkrankung leiden
- mit Führungskräften